Diensthaftpflicht­versicherung für Beamte sinnvoll?

Wenn eine andere Person aufgrund Ihrer Handlungen geschädigt wird und Sie dafür haftbar gemacht werden, müssen Sie den Schaden zurückzahlen. Diese Regel gilt sowohl für den privaten als auch für den beruflichen Bereich.

Glücklicherweise sind es meistens nur kleine Unfälle, die Schäden verursachen. Wenn jedoch wertvolles Eigentum beschädigt wird oder Menschen verletzt werden, können die geforderten Rückzahlungssummen sehr schnell sehr hoch sein.

Das gilt auch für Ihre Arbeit als Beamter. Für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst haftet der Dienstherr während des Arbeitsverhältnisses. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung kann der Dienstherr gegen Sie vorgehen.

Das bedeutet, dass Sie für grobe Fahrlässigkeit voll haftbar sind. Das kann ernste finanzielle Folgen für Sie haben. Und es ist besser, auf Nummer sicher zu gehen.Amtshaftpflicht

Amtshaftpflicht: Was ist das überhaupt?

Die Diensthaftpflichtversicherung ist ein zusätzlicher Baustein der Privathaftpflichtversicherung, der Beamte abdeckt.

Diese Art von Versicherung schützt vor Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden und während der Dienstzeit auftreten können.

Die Amtshaftpflichtversicherung funktioniert ähnlich wie die private Haftpflichtversicherung und bietet Deckung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Sie deckt sowohl Ansprüche geschädigter Dritter als auch Ansprüche Ihres Dienstherrn für Schäden, die Sie verursacht haben.

Diese Art von Versicherung ist ein wichtiger Schutz für Beamte, da sie dazu beitragen kann, die Kosten für Schäden zu decken, die im Laufe ihrer Arbeit entstehen können.

Für welche Berufsgruppen ist die Diensthaftpflicht besonders sinnvoll?

Die Diensthaftpflichtversicherung wird generell für alle Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes empfohlen. Dazu gehören Beamte in Schulen, sozialen und religiösen Einrichtungen, in der Verwaltung und in Gesundheitsberufen, aber auch Polizisten und Soldaten.

Diese Art von Versicherung kann sich in einer Vielzahl von Szenarien als notwendig erweisen, z.B. wenn ein Lehrer seinen Schulschlüssel in einem nicht abgeschlossenem Raum liegen lässt und diesen verliert oder wenn ein Polizeibeamter bei der Verfolgung eines Verdächtigen einen Unbeteiligten verletzt.

Welche Schäden deckt die Diensthaftpflicht ab?

Die Amtshaftpflicht soll Einzelpersonen vor dem finanziellen Ruin bewahren, falls sie auf Schadenersatz verklagt werden.

Die Police deckt den Schadenersatz, der dem Geschädigten zugesprochen wird, sowie alle mit dem Fall verbundenen Anwaltskosten.

Eine Diensthaftpflicht hat in der Regel eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro, die jedoch je nach Beruf und Risikofaktoren variieren kann.

Die Diensthaftpflicht prüft, ob Sie verpflichtet sind, Schadenersatz zu leisten. Unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt – wenn nötig, auch vor Gericht.

Wer zum Beispiel beruflich Auskünfte erteilt oder fremde Interessen vertritt, braucht zusätzlich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Das ist sogar für Kammerberufe vorgeschrieben.

Ein Beispiel: Wenn Sie eine Steuererklärung unvorsichtig prüfen, kann das einen enormen finanziellen Schaden verursachen, gegen den Sie sich als Finanzbeamter versichern müssen.

Welche Leistungen sollten enthalten sein?

Wenn Sie sich für eine Versicherung entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass alle potenziellen Risiken abgedeckt sind.

Wenn Sie zum Beispiel für andere Personen verantwortlich sind oder hohe Sachschäden verursachen können, sollten Sie sicherstellen, dass Sie ausreichend versichert sind.

In der Regel gibt es unterschiedliche Versicherungssummen pro Ereignis, z. B. 3 Millionen Euro, 5 Millionen Euro oder 10 Millionen Euro. Es ist auch wichtig, sich gegen Vermögensschäden abzusichern.

Indem Sie sicherstellen, dass alle potenziellen Risiken abgedeckt sind, können Sie gewährleisten, dass Sie im Falle eines Unfalls oder Zwischenfalls angemessen geschützt sind.

Kosten einer Diensthaftpflicht

Die Prämie für eine Diensthaftpflichtversicherung beträgt in der Regel ein paar Euro pro Monat und ist daher nicht sehr teuer.

Im Verhältnis zu den möglichen Vorteilen ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung unserer Meinung nach für alle Beamten ein absolutes Muss.

Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, ohne gleichzeitig eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Da die Diensthaftpflichtversicherung eine berufliche Ausgabe ist, lässt sich diese von der Steuer absetzen. Die Kosten für diese Versicherung werden in den privaten Haftpflichtversicherungspolicen immer separat ausgewiesen.

Fazit

Ist eine Diensthaftpflicht für Beamte sinnvoll?

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.

Verursacht ein normaler Arbeitnehmer bei der Arbeit grob fahrlässig einen Schaden, so haftet er persönlich. Es gibt aber einen Schutz durch eine private Haftpflichtversicherung.

Bei Beamten ist das anders. Es gibt keinen Schutz durch eine private Haftpflichtversicherung. Der Beamte ist persönlich haftbar – und zwar unbegrenzt.

Im Allgemeinen schützt der Dienstherr den Beamten oder Angestellte des öffentlichen Dienstes bei der Ausübung ihres Dienstes.

Wenn der Beamte einem Dritten fahrlässig einen Schaden zufügt, wird er vom Dienstherrn Schadenersatz verlangen. Der Dienstherr wird dann allerdings den Beamten in Regress nehmen.

Ist eine private Haftpflicht für Beamte ausreichend?

Wenn jemand eine allgemeine Haftpflichtversicherung abschließt, glaubt er oft, dass er in allen Bereichen geschützt ist.

Die Privathaftpflicht schützt Sie jedoch, wie der Name schon sagt, nur für Schäden, die in Ihrer Freizeit entstehen. Unachtsamkeit bei der Arbeit wird von dieser Art von Versicherung nicht abgedeckt.

Wir von Vertura Finanzberatung helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Diensthaftpflicht für Ihren Bedarf und unterstützen Sie bei allen Fragen zu dieser Versicherungsart.