Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte sinnvoll?

Was versteht man unter Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit ist ein Begriff, der die Unfähigkeit eines Beamten beschreibt, seine Arbeit weiter zu verrichten. In den meisten Fällen wird die Dienstunfähigkeit durch eine Krankheit oder eine Verletzung verursacht.

Ein Amtsarzt entscheidet, ob Sie tatsächlich dienstuntauglich sind. Er wird Sie untersuchen und eine Bescheinigung für Ihren Dienstherrn ausstellen.

Wenn ein Beamter aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitspflichten zu erfüllen, muss er in Pension gehen.

Dies ist bereits der Fall, wenn der Beamte innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten drei Monate lang arbeitsunfähig war.

Darüber hinaus muss der Amtsarzt einschätzen, dass die betreffende Person nicht in der Lage sein wird, innerhalb der nächsten sechs Monate an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet jedoch nicht automatisch die Pensionierung. Darüber entscheidet der Arbeitgeber, d.h. der Staat, das Bundesland oder die Gemeinde.

Was sind die Ursachen für Dienstunfähigkeit?

Die Risiken, dienstunfähig zu werden, werden vielleicht unterschätzt, aber der Druck und der Stress der Arbeitswelt sicher nicht. Psychische Erkrankungen sind heute der häufigste Grund für Dienstunfähigkeit, gefolgt von Wirbelsäule, Rheuma, Gelenken und Krebs.

Als Beamter wird es daher immer wichtiger, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie auch dann ein Einkommen erhalten, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung dienstunfähig sind.

Wieviel übernimmt der Dienstherr?

Beamte in Deutschland haben Anspruch auf ein Ruhegehalt von ihrem Arbeitgeber.

Die Höhe der Pension hängt von der Anzahl der Dienstjahre ab und beträgt mindestens 35 % und höchstens 71,75 % des letzten Beamtengehalts.

Daraus ergibt sich eine Pensionslücke, die umso größer ist, je weniger Dienstjahre der Beamte hat. Allerdings erhalten nur Beamte auf Lebenszeit, die mehr als fünf Jahre im Dienst waren, eine Pension.

Beamtenanwärter oder andere Beamte auf Widerruf sind nicht versichert, sie werden in der Regel wie Beamte auf Probe aus dem Dienst entlassen.

Sie sind dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, müssen aber ebenfalls eine Mindestbeitragszeit von fünf Jahren vorweisen.

Dienstunfähigkeits­versicherung: Was ist das eigentlich?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherungsart, die Ihnen eine vereinbarte Rente zahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig werden.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist ein Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer zusätzlichen Dienstunfähigkeitsklausel.

Unterschied: Berufsunfähigkeit & Dienstunfähigkeit

Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit dasselbe sind. Tatsächlich gibt es jedoch eine Reihe von Unterschieden zwischen den beiden.

Der Wichtigste ist dabei, dass die Berufsunfähigkeit von der Versicherung bestimmt wird. Dabei wird von der Berufsunfähigkeit gesprochen, wenn mindestens 50 % der beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann.

Bei der Dienstunfähigkeit gibt es eine solche genaue Abgrenzung nicht. Selbst bei 70 % Leistungsfähigkeit ist es möglich, dass man als dienstunfähig gilt.

Die Entscheidung darüber liegt allerdings letztendlich beim Dienstherren.

Es kann vorkommen, dass der Amtsarzt Sie als dienstunfähig einstuft, die Versicherungsgesellschaft aber der Meinung ist, dass Sie noch mehr als 50 % Ihrer beruflichen Tätigkeiten ausüben können.

Hier kommt die Dienstunfähigkeitsklausel ins Spiel. Als Versicherter müssen Sie keine umfangreichen medizinischen Unterlagen vorlegen, um Ihre Dienstunfähigkeit zu beweisen.

Warum ist die Dienst­unfähigkeits­klausel für Beamte so wichtig?

Eine DU-Klausel ist ein wichtiger Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung eines Beamten. Ohne diese Klausel wäre es nämlich möglich, dass Sie trotz Dienstunfähigkeit keine Pension erhalten, da Sie für die Versicherung nicht als berufsunfähig eingestuft werden.

Wenn Sie Beamter auf Probe sind oder Ihnen der Beamtenstatus entzogen wurde, sollten Sie sich über eine Klausel im Klaren sein, die als „vollständige Dienstunfähigkeitsklausel“ bezeichnet wird.

Diese Klausel bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft unabhängig von Ihrem Beamtenstatus zahlt.

Eine „echte Klausel“ bedeutet zum Beispiel, dass die Versicherungsgesellschaft Ihre Dienstunfähigkeit nicht überprüft. Sie verlässt sich einfach auf die Bescheinigung des Amtsarztes.

Fazit

In der Regel gibt es keine separate Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Viele Beamte haben jedoch die Möglichkeit, sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell abzusichern.

Diese Policen enthalten in der Regel eine ‚Dienstunfähigkeitsklausel‚, die es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, für seinen Verdienstausfall entschädigt zu werden.

Um sicherzugehen, dass Sie umfassend geschützt sind, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält.

Andernfalls könnten Sie feststellen, dass Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf Leistungen haben.

Ein weiterer wichtiger Faktor, den Sie berücksichtigen sollten, ist, dass nur Beamte auf Lebenszeit, die fünf Jahre im Dienst sind, in der Regel Anspruch auf eine Pension haben.

Wir von Vertura Finanzberatung wissen, wie wichtig eine angemessene Dienstunfähigkeitsversicherung ist.

Wir bieten Ihnen eine ausführliche Beratung zu allen Aspekten der Berufsunfähigkeitsversicherung, von den Vertragsoptionen und der Höhe des Versicherungsschutzes bis hin zu den Prämien und der Abwicklung von Schadensfällen.

Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um mehr über unsere Leistungen im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung zu erfahren.